Informationen zur Einschreibung



Die neue Seite des Landes Steiermark, um aktuell freie Kindergartenplätze für alle Eltern/Erziehungsberechtigte einsehbar zu machen.

Das Kinderportal ist ein Online Vormerkportal für Ihre Betreuungsplatzsuche. Und beinhaltet eine Übersicht aller Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhäuser, heilpädagogischen Kindergärten, Horte und Tageseltern in der Steiermark sowie die Möglichkeit der bequemen Vormerkung in ausgewählten Wunscheinrichtungen.

Seit Juni 2024 ist das Kinderportal des Landes Steiermark online und befindet sich in einer ersten Testphase.
Die Voranmeldung für 25/26 muss bereits über das neue Kinderportal des Landes Steiermark erfolgen und wird somit für alle steirischen Eltern vereinheitlicht.
Hier finden Sie die Elterninformation zum Kinderportal von Bildungslandesrat Werner Amon Elterninformation Kinderportal November 2024.

Hier der Link zum Portal: Kinderportal und hier kommen Sie zum Erklärvideo: Video Kinderportal

ACHTUNG: Wie in Schritt 3 angekündigt, ist die verpflichtende Voranmeldung im Kinderportal für das Jahr 2025/26 frühestens ab 10.01.2025 möglich.

© Kinderportal Land Steiermark, Screenshot vom 25.11.2024


Beachten Sie, dass Kinder, die mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Sinabelkirchen gemeldet sind, bei der Vergabe unserer Kindergartenplätze vorrangig gereiht werden. Die umliegenden Gemeinden werden ihrerseits Kinder aus ihrem Gemeindegebiet vorrangig aufnehmen.


Das Kinderportal beschränkt sich auf den Vormerkprozess. Eine Vormerkung über dieses Portal für das Jahr 2025/26 ist verpflichtend von den Eltern/ Erziehungsberechtigten durchzuführen.
Es ersetzt jedoch nicht das persönliche Voranmeldungsgespräch für unseren Kindergarten.


Lesen Sie hier, wie die Voranmeldung und Zusagen organisiert werden:

Wenn Sie Ihr Kind im Kindergarten Sinabelkirchen vormerken möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt auf und vereinbaren einen Termin zur persönlichen Voranmeldung.

Die telefonische Terminvergabe zu diesem persönlichen Gespräch kann montags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr, sowie Dienstag bis Freitag in der Zeit von 7.00 bis 13.00 Uhr erfolgen.
Natürlich stehe ich während dieser Telefonzeiten auch für Fragen bezüglich der Voreinschreibung Ihres Kindes zur Verfügung.

Ab Jänner registrieren Sie sich bitte auf dem Kinderportal und führen selbstständig online eine Voranmeldung durch. Die Voranmeldephase erstreckt sich über einen Zeitraum von mehreren Wochen. Alle in der Zeit eingelangten Voranmeldungen werden postalisch gleich behandelt. Für das Bildungsjahr 2025/26 ist der Zeitraum von 01.01.2025 bis 28.02.2024 für die Voranmeldephase ausgeschrieben.

Unabhängig von der Online-Registrierung erhalten alle Eltern und Erziehungsberechtigten, die sich bereits telefonisch gemeldet haben, die schriftliche Einladung zum persönlichen Gespräch und den Datenerhebungsbogen per Post.
Die zugeschickten Formulare bringen Sie bitte vollständig ausgefüllt mit den unten angeführten Dokumenten zu Ihrem Gesprächstermin mit.

Folgende Dokumente werden hierfür benötigt:
- Meldezettel (nur, wenn Sie nicht in Sinabelkirchen wohnhaft sind)
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Impfpass Ihres Kindes (gültiger Masern-Impfstatus)

Achtung: Eine Vormerkung im Kinderportal ist nicht gleichzusetzen mit einer Zusage.
Die Zusagen erfolgen gesondert zu einem späteren Zeitpunkt. Sie werden jedenfalls schriftlich über die Zusage des Kindergartenplatzes informiert!

Bei der Online-Registrierung im Jänner und Februar wird Ihr Kind für das kommende Kindergartenjahr, welches im September startet, vorgemerkt.

Nach Prüfung aller eingelangten Daten erfolgt die schriftliche Zu- bzw. Absage nach Maßgabe freier Plätze durch die Marktgemeinde Sinabelkirchen.
Dabei werden selbstverständlich die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien zur Aufnahme in einer elementaren Bildungseinrichtung eingehalten.
Demnach werden Kinder, die dem Schuleintritt altersmäßig am nächsten stehen, vorgereiht.
Auch der aufrechte Masernimpfstatus ist lt. Gesetz (StKBBGidgF) ein Kriterium, das zur Vergabe herangezogen werden muss.

Die Marktgemeinde Sinabelkirchen als Erhalter ist bemüht, die Information über die Zusage/Absage des Kindergartenplatzes bis Anfang April an Eltern und Erziehungsberechtigte zu versenden.

Ein Einstieg im laufenden Kindergartenjahr ist nur nach Maßgabe freier Plätze möglich und kann frühestens im Monat nach dem vollendeten 3. Lebensjahr erfolgen.

Auch hier ist eine Voranmeldung über das neue Kinderportal notwendig.
Sollten Sie einen Einstieg Ihres Kindes im laufenden Jahr wünschen, bitte ich Sie, ehestmöglich Kontakt aufzunehmen. So kann im Vorfeld bereits geklärt werden, ob eine Aufnahme möglich wäre.

Achtung:
Eine Reservierung von Kindergartenplätzen ist nicht möglich. Das bedeutet unter anderem, dass die vorgegebene Voranmeldefrist im Kinderportal eingehalten werden muss.

Kindern, die sich im sogenannten Pflichtjahr vor der Schule befinden, kann durch die Marktgemeinde Sinabelkirchen auch ein halbtägiger Betreuungsplatz in einem anderen Kindergarten zur Verfügung gestellt werden, wenn unsere Plätze bereits voll ausgelastet sind. Eine Distanz von 10 Kilometern bis zum freien Kindergartenplatz kann Eltern und Erziehungsberechtigten in diesem Fall durchaus zugemutet werden.
Melden Sie sich daher umgehend, wenn sich Ihr Kind im Pflichtjahr befindet und Sie einen Einstieg in den Kindergarten wünschen bzw. ein Umzug dies erforderlich macht.

Persönliche Voranmeldung für 25/26

Das persönliche Voranmeldegespräch für das Kindergartenjahr 2025/2026 findet im Zeitraum von 14. bis 16.Jänner 2025 statt.


Sollten Sie Interesse an einem Kindergartenplatz für Herbst 2025 haben, dann vereinbaren Sie einen Gesprächstermin für den Zeitraum im Jänner.
Selbstverständlich kann der Gesprächstermin auch außerhalb des vorgegebenen Zeitraums stattfinden.

Wenn eine telefonische Terminvereinbarung erfolgte, erhalten Sie sämtliche Informationen zur Voranmeldung.
Dazu kontaktieren Sie bitte die Leiterin Elke Kapper unter 0664/88105464.

Das Kinderportal beschränkt sich auf den Vormerkprozess. Eine Vormerkung über dieses Portal für das Jahr 2025/26 muss jedenfalls verpflichtend von allen steirischen Eltern durchgeführt werden.


Sie werden über Neuerungen bezüglich unserer Einschreibung auf dieser Seite informiert.